Die Initiative bürgschaftsgeschädigter Frauen wurde 1999 als bundesweites Beratungsprojekt ins Leben gerufen und wendet sich im Unterschied zu den bereits existierenden Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich an Frauen und Männer, die gerade durch eine Bürgschaftsverpflichtung in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Der Initiative geht es speziell um die Betroffenen, deren  Schaden in einer übernommenen Bürgschaft oder Darlehensmithaftung besteht. Von Darlehensmithaftung spricht man in den Fällen, in denen Betroffene als "2. oder 3. Darlehensnehmer" unterschrieben haben. 

Durch diese Spezifizierung des Angebotes soll einerseits die Hemmschwelle für Betroffene gesenkt werden, sich zu melden, und andererseits der Umfang und die besondere Konfliktlage herausgestellt werden.

Bürgschaft bedeutet die Übernahme von Schulden für Andere – ein frauenspezisches Phänomen:  Vorwiegend Frauen verbürgen sich persönlich  für die Interessen des Ehemannes/Partners, ohne davon je zu profitieren.

Eine rechtliche Beratung und Betreuung kann durch unsere Top Bürgschaftsanwälte auf Wunsch erfolgen, mit dem Ziel der Unterstützung für eine Bürgschaftsentlassung bzw. einem Bürgschaftsvergleich.

Die Beauftragung erfolgt separat. Unsere Hilfe ist keine Rechtsberatung.

 

INITIATIVE BÜRGSCHAFTSGESCHÄDIGTER FRAUEN  *  Christine Günther   *  Am Querenbach 7  *  09366 Stollberg