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Die Initiative bürgschaftsgeschädigter Frauen wurde 1999 als
bundesweites Beratungsprojekt ins Leben gerufen und wendet sich im
Unterschied zu den bereits existierenden Schuldnerberatungsstellen
ausdrücklich an Frauen und Männer, die gerade durch eine
Bürgschaftsverpflichtung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Der Initiative geht es speziell um die Betroffenen,
deren Schaden in einer übernommenen Bürgschaft oder
Darlehensmithaftung besteht. Von Darlehensmithaftung spricht man in den
Fällen, in denen Betroffene als "2. oder 3. Darlehensnehmer"
unterschrieben haben. Durch diese Spezifizierung des Angebotes soll einerseits die
Hemmschwelle für Betroffene gesenkt werden, sich zu melden, und
andererseits der Umfang und die besondere Konfliktlage herausgestellt
werden. Bürgschaft bedeutet die Übernahme von Schulden für Andere – ein frauenspezisches Phänomen: Vorwiegend Frauen verbürgen sich
persönlich für die Interessen des Ehemannes/Partners, ohne davon
je zu profitieren. Eine rechtliche Beratung und Betreuung kann durch unsere Top
Bürgschaftsanwälte auf Wunsch erfolgen, mit dem Ziel der Unterstützung
für eine Bürgschaftsentlassung bzw. einem Bürgschaftsvergleich. Die Beauftragung erfolgt separat. Unsere Hilfe ist keine
Rechtsberatung. |
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INITIATIVE
BÜRGSCHAFTSGESCHÄDIGTER FRAUEN * Christine Günther * Am Querenbach 7 * 09366 Stollberg |
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